Hilfe zur Erziehung
Schwerpunkte & Zielgruppen
Unsere Angebote richten sich an Familien, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige:
- mit massiven Konflikten innerhalb der Familie
- mit Problemen im Zuge der Pubertät
- mit Unterstützungsbedarf in der Erziehung und altersgerechten Versorgung der Kinder
- in akuten Lebenskrisen wie bei Trennung/Krankheit
- mit Hinweisen auf eine Gefährdung des Kindeswohls
- mit psychischen Erkrankungen
- mit Hilfebedarf bei der Haushaltsführung, Selbstversorgung und Tagesgestaltung
- mit Unterstützungsbedarf bei der Eingliederung in Ausbildung/Arbeit sowie in finanziellen und behördlichen Angelegenheiten.
Sowie an junge Menschen, die:
- nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können
- Unterstützung im Ablösungsprozess benötigen
- die in Vorbereitung auf oder im Anschluss an eine stationäre oder teilstationäre Unterbringung Hilfe benötigen.
Unsere MitarbeiterInnen verfügen über langjährige Erfahrung in der Betreuung von suchtbelasteten Familien. Darunter verstehen wir:
- suchtgefährdete, suchtkranke und substituierte Eltern mit mindestens einem Kind in eigenem Wohnraum
- Familien mit Kindern, die in Einrichtungen leben, deren Rückführung in den Haushalt der suchtkranken Eltern jedoch geplant ist
- Kinder und Jugendliche mit riskantem Suchtmittelkonsum bzw. -abhängigkeit und deren Eltern (z.B. Medien-, Cannabisabhängigkeit).
Im Rahmen unseres gemeinnützigen und ehrenamtlichen Engagements setzen wir uns für suchtfreie, positive Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien ein.
Angebote
Unsere Angebote an Hilfen zur Erziehung orientieren sich immer an dem aktuellen Bedarf der Familien, ihren Fähigkeiten, Bedürfnissen und Ressourcen im systemischen Kontext. Durch unsere Haltung, Klienten im Hilfeprozess aktiv einzubeziehen und Verantwortung zu übertragen, sehen wir uns als gleichwertige Partner und geben nur so viel Unterstützung wie nötig und/oder so wenig wie möglich. Mit dieser Haltung gelingt es uns, Kinder/Jugendliche und deren Angehörige im Hilfeprozess nicht zu verlieren bzw. die Selbsthilfekräfte zu aktivieren. Dadurch können Konflikte und Störungen zunehmend eigenverantwortlich gelöst und die Autonomie in der Familie wieder hergestellt werden.
teenaid Berlin bietet folgende ambulante Hilfen an:
§ 27 SGB VIII in Verbindung mit…
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§ 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit
Ambulante Hilfen zur Erziehung nach § 29 SGB VIII (Soziale Gruppenarbeit)
… soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Schwierigkeiten in ihrer sozialen Entwicklung und bei Verhaltensproblemen helfen. Sie findet auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts statt, welches die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern soll.
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§ 30 SGB VIII Erziehungsbeistand/Betreuungshilfe
Ambulante Hilfen zur Erziehung nach § 30 SGB VIII (auch Einzelfallhilfe)
In Form von Erziehungsbeistand und/oder Betreuungshilfe erfährt das Kind oder der/die Jugendliche Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen. Sofern möglich, wird das soziale Umfeld einbezogen, um die Verselbständigungsprozesse zu fördern.
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§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
Ambulante Hilfen zur Erziehung nach § 31 SGB VIII (Sozialpädagogische Familienhilfe)
… soll Familien durch eine intensive Betreuung und Begleitung bei ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
Ambulante Hilfen zur Erziehung für suchtbelastete Familien nach § 31 SGB VIII
Das Angebot richtet sich an
- suchtgefährdete, suchtkranke und substituierte Eltern mit mindestens einem Kind in eigenem Wohnraum,
- Familien, deren Kinder zur Zeit des Hilfebeginns noch in einer Einrichtung fremd untergebracht sind, eine Rückführung der Kinder in den Haushalt der suchtgefährdeten, suchtkranken/substituierten Kindseltern jedoch geplant ist,
- Kinder, Jugendliche sowie junge Volljährige mit riskantem Suchtmittelkonsum bzw. Suchtmittelabhängigkeit (stoffgebundene und –ungebundene Süchte) und deren Eltern.
Insbesondere in der Arbeit mit Suchtkranken sind größtmögliche Transparenz, klare Verantwortlichkeiten und das Wissen über die Grenzen der Hilfe (insbesondere bei einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls) essentiell. Dabei ist es uns wichtig keine kompensatorische Hilfe zu leisten. Die Eltern sollen befähigt werden ihrer Verantwortung gerecht zu werden, um eine langfristige Stabilisierung der betroffenen Familien zu erreichen.
Sind weitere Institutionen wie z.B. Suchthilfeeinrichtungen am Hilfeprozess beteiligt, findet eine kontinuierliche Zusammenarbeit statt, um Aufgaben und Zuständigkeiten genau abzugrenzen, sich regelmäßig zum Stand der Entwicklung auszutauschen und in der fachlichen Herangehensweise eine gemeinsame Basis zu finden. -
§ 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Ambulante Hilfen zur Erziehung nach § 35 SGB VIII (Intensive Sozialpädagogische Einzelfallhilfe)
… sollen Jugendliche erhalten, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist meistens auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.
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§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Ambulante Hilfen zur Erziehung nach § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)
Für Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet ist und daher die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Aufgrund der Feststellung von externen Fachkräften, die über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügen, muss der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (das Jugendamt) alles dafür tun diese Gefährdung im Rahmen von Aufgaben der Eingliederungshilfe abzuwenden.
Diese Hilfe wird in Pankow durch den Teilhabefachbereich gewährt und nach Bedarf auf den Einzelfall zugeschnitten. Sie kann sowohl ambulant, teilstationär wie auch stationär durchgeführt werden.Wir bieten diese Hilfeform im ambulanten Setting an.
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§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (in Verbindung mit den §§ 28-30, 33-36, 39 und 40)
Ambulante Hilfen zur Erziehung nach § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung)
Ein junger volljähriger Mensch kann hier Hilfe für seine/ihre weitere Persönlichkeitsentwicklung und eigenverantwortliche Lebensführung erhalten, wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden. Diese Hilfe kann im Anschluss an andere Maßnahmen (§§28 - 30, 33 - 36, 39 und 40) gewährt werden.
Die Durchführung einer Hilfe kann unter folgenden Aspekten ablaufen:
- Clearing, auch bei Kindeswohlgefährdung
- Verselbständigung im eigenen Wohnraum
- Krisenintervention
- Mediation in familiären Konflikten
Arbeitsweise
Wir…
- befähigen, verfügbare Möglichkeiten und Fähigkeiten zu nutzen, um eigene Lösungen zu finden.
- unterstützen, die gemeinsam vereinbarten Ziele schrittweise zu erreichen.
- arbeiten transparent mit allen Beteiligten zusammen und werten die Hilfe fortlaufend aus.
- nutzen und fördern soziale Kontakte zur Selbsthilfe.
- bieten Orientierung in schwierigen Lebenssituationen und verstehen Krisen als Chance zur Veränderung.
- helfen schulische und berufliche Ziele zu entwickeln und zu verwirklichen.
- regen zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung an.
- wir begleiten die Familien bei Bedarf mit zwei Fachkräften, um die unterschiedlichen Interessen zu wahren und die Kontinuität in der Hilfe zu gewährleisten.
- bilden uns insbesondere in den Bereichen Sucht, psychische Erkrankung und Kinderschutz fortlaufend weiter.
- reflektieren unsere Arbeit regelmäßig in kollegialer Beratung, Fallberatung und Supervision.
Qualitätssicherung
Folgende Elemente tragen zur Qualitätssicherung unserer Arbeit bei:
- monatliche Teamsitzungen, Fallberatungen, Supervisionen
- regelmäßige kollegiale Beratung innerhalb des Teams
- Co-Betreuungsteams, dadurch nahtlose Betreuung im Vertretungsfall sowie
- systemische Herangehensweise
- aktuelle zentrale Dokumentation
- laufendes Coaching und fachlicher Austausch
- Teilnahme an internen und externen Fortbildungen und Schulungen
- Standardisierte Vorgehensweise bei Krisen und Kinderschutz
- Vorhandenes Konflikt- und Beschwerdemanagement